-- Dienstanweisung für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nentershausen, zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft. --

18. 03. 2020

Achtung, aus aktuellem Anlass und den Auswirkungen der steigenden Anzahl an Infektionsfällen mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Hessen, sowie der vorliegenden Handlungsempfehlung für die Feuerwehren des Landkreises Hersfeld Rotenburg, sind nachfolgende Maßnahmen ab sofort bis auf Widerruf einzuhalten.

 

Veranstaltungen, die nicht zwingend zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nentershausen erforderlich sind, wie z. B. Jahreshauptversammlungen, Kameradschaftsabende oder Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr etc. pp, sind bis auf weiteres abzusagen und dürfen nicht stattfinden. Der Ausbildungs-, Übungs- und Sitzungsdienst auch auf Standortebene ist ebenso mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres einzustellen.

 

Der Aufenthalt in den jeweiligen Feuerwehrgebäuden ist ausschließlich auf Einsatzzwecke zu beschränken und dient ausschließlich zur Aufrechterhaltung des Einsatzdienstes (z. B. Gerätewart). Entsprechend ist auch auf besondere Hygiene wie Händedesinfektion, keine Umarmungen, keine Hände schütteln sowie Abstand halten zu achten.

 

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass bei Feuerwehreinsätzen (z. B. Türöffnung, Tragehilfe etc.) mit einem begründeten Verdacht oder bei einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall die erforderliche Schutzkleidung bei Bedarf seitens des Rettungsdienstes im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Verfügung gestellt wird. Soweit vorgenannte Schutzkleidung nicht gegeben und dringend erforderlich ist, kann auf FFP-2 Masken, Einweghandschuhe, Helm mit Visier (runter) zurückgegriffen werden, welche in den Ortsteilfeuerwehren bereits vorgehalten werden.

 

Feuerwehrangehörige, die Kontakt zu Verdachtsfällen oder Kontakt zur Reisenden aus einem der Risikogebiete gemäß Robert Koch Institut (China, Iran, Italien, Südkorea, etc.) hatten oder diese in den letzten drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn selbst besucht haben, dürfen nicht am Feuerwehrdienst teilnehmen. Sollten Feuerwehrangehörige an grippeähnlichen Symptomen leiden, so dürfen diese nicht am Einsatz- und Ausbildungsdienst teilnehmen.

 

Wegen der besonderen Lage und der Infektionsgefahr können derzeit in Teilen des Landes in einzelnen Fällen keine Untersuchungen nach G26.3 für Atemschutzgeräteträger durchgeführt werden. Mit vorliegendem Erlass des HMdIS mit Datum vom 18.03.2020 können zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit bis auf weiteres die fälligen Untersuchungen um vorläufig drei Monate verschoben werden. Die Eigenverantwortung eines jeden Atemschutzgeräteträgers sowie die Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Führungskraft bei gesundheitlichen Einschränkungen bleibt unberührt!

 

Nachfolgende Ausbildungsveranstaltungen fallen auf Kreisebene aus:

  • Lehrgang Technische Hilfeleistung – Verkehrsunfall (TH-VU 05/2020) vom 09.03. bis 21.03.2020 in Bad Hersfeld
  • Maschinistenlehrgang (ML 120/2020) vom 10.03. bis 28.03.2020 in Rotenburg a. d. Fulda
  • Truppmannprüfung (TMP 1/2020) am 14.03.2020 in Bad Hersfeld
  • Truppführerlehrgang (TF 69/2020) vom 17.03. bis 04.04.2020 in Wildeck Obersuhl
  • Technische Hilfeleistung und Brandbekämpfung nach Bahnunfällen I vom 27.03. bis 28.03.2020 in Bebra

 

Der Lehrbetrieb an der Hessischen Landesfeuerwehrschule (Standort Kassel und Marburg-Cappel) wird ab kommenden Montag, den 16.03.2020 bis auf weiteres ebenso eingestellt, gemäß Erlass des HMdIS.

 

Zusätzliche Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nentershausen sind bereits getroffen, worüber die jeweiligen Wehrführungen informiert und zur Einhaltung angehalten sind. Soweit in der derzeitigen Lage Veränderungen eintreten, wird von Seiten Gemeindebrandinspektor entsprechend zeitnah informiert und wir bitten schon jetzt um Verständnis zum Vorgehen.

 

Gemeindebrandinspektor

12.03. & 14.03. & 18.03.2020 CL


 

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration meldet: Information zum Coronavirus. Gültig ab 11.03.2020, 16:40Uhr;

 

Details:

 

Wie kann ich mich vor dem Coronavirus schützen? Als Schutzmaßnahme – auch vor der Grippe – sind Bürgerinnen und Bürger dazu angehalten, weiterhin einfache Hygieneregeln zu beachten:

 

  • In die Armbeuge husten oder niesen,
  • Einmaltaschentücher verwenden und diese nach jedem Gebrauch entsorgen,
  • Händeschütteln vermeiden,
  • gründliches und regelmäßiges Händewaschen
  • nicht mit den Händen die Nasen-, Mund- und Augenschleimhaut berühren (zum Beispiel nach Festhalten an Griffen in Bussen oder Benutzen von Türgriffen, die von vielen angefasst werden),
  • Smartphone, Handy, Tablet etc. regelmäßig desinfizieren,
  • grundsätzlich eigene Gläser und Besteck benutzen und
  • wie immer in der Erkältungszeit, wenn möglich, Menschenansammlungen meiden.

 

Weitere Informationen:

 

https://soziales.hessen.de/